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Malware entfernen, Einfallstor schließen, Google-Warnung aufheben. Von Hand, mit Nachkontrolle.
Anfrage sendenSeit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt den European Accessibility Act um und betrifft vor allem Online-Shops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Hier erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und was konkret zu tun ist.
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Wählen Sie eine Sicht und schalten Sie dann auf „barrierefrei“. So sehen Sie sofort, was die Umsetzung für echte Menschen bedeutet.
Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem Stichtag für Verbraucher angeboten werden. Für Webseiten ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr entscheidend: alles, was Verbraucher online abschließen können.
Reine B2B-Angebote
Richtet sich ein Angebot ausschließlich an Unternehmen, fällt es in der Regel nicht unter das BFSG. Gemischte Angebote für Privat- und Geschäftskunden sind dagegen betroffen.
Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Vorsicht bei der Selbsteinschätzung
Beide Schwellen beziehen sich auf das gesamte Unternehmen. Wer knapp darüber liegt oder wächst, sollte früh planen, denn die Umsetzung braucht Zeit.
„Wir danken für die schnelle und professionelle Hilfe. Der Kontakt mit den Nervenrettern war stets nett und unkompliziert. Klare Empfehlung!“
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die sich für Websites an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA orientiert. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen anordnen und bei schweren Verstößen den Vertrieb untersagen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.
Hinzu kommt ein oft unterschätztes Risiko: Verbände können Verstöße geltend machen, und Mitbewerber können abmahnen.

Overlay-Tools reichen nicht
Werkzeuge, die per Skript eine Barrierefreiheits-Leiste einblenden, beheben die Ursachen im Code nicht. Sie ersetzen keine echte Umsetzung.
Hinweis
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Wir übernehmen die technische Prüfung und Umsetzung.
„Fehler schnell gefunden, nachdem unsere Website über Monate nicht erreichbar war.“
Ulf-Peter S. · ProvenExpert„Die Nervenretter machen ihrem Namen wirklich alle Ehre! Bisher konnten alle meine Probleme gelöst werden und das in Blitzgeschwindigkeit.“
Andrea Alms · Google„Spitzen Agentur hat mir super schnell und professionell bei meinem Anliegen geholfen - Vielen Dank - In Zukunft mein #1 Ansprechpartner“
Metin Franz · GoogleNutzen Sie das Kontaktformular, rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@nervenretter.com. Antwort inklusive Angebot meist in 60 Minuten.
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